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Kundeninformation zur neuen Glasberechnungsnorm DIN 18008

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Werte Geschäftspartner/in,

wie Sie der Fachpresse der letzten Wochen entnehmen konnten, wurde DIN 18008 als Technische Regel zur Glasbemessung bauaufsichtlich eingeführt. Aktuell haben alle Bundesländer die bauaufsichtliche Einführung vollzogen. Gleichzeitig wurden die alten Regeln TRLV, TRPV, TRAV und DIN 18516-4 außer Kraft gesetzt.

Nach bauaufsichtlicher Einführung der DIN 18008 dürfen gemäß Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslands die o.g. alten Regeln nicht mehr zur Bemessung und zum Nachweis der Verwendbarkeit von Glas heran gezogen werden. Da außerdem von Prüfingenieuren und -behörden die bautechnischen Nachweise i.d.R. nach dem Stand der Technischen Regeln gefordert werden, der zum Zeitpunkt der Bauabnahme gilt, sollte die Glasbemessung schon jetzt stets nach DIN 18008 erfolgen.

Dabei ist zu beachten, dass sich aufgrund des neuen Sicherheitskonzepts der DIN 18008 Änderungen bei den nachweisbaren Glasaufbauten und -formaten ergeben können. Insbesondere 3-fach-Isoliergläser aus Floatglas oder VSG/Float mit kurzen Kanten kleiner ca. 1,0 m, die nicht unter die Nachweiserleichterung DIN 18008-2 Abs. 7.5 fallen, können oftmals nur nachgewiesen werden, wenn die rechnerisch überlasteten Gläser durch thermisch vorgespannte Gläser ESG(-H), VSG/TVG oder VSG/ESG(-H) ersetzt werden.

Verantwortlich für die Glasbemessung und die Erbringung der nach LBO vorgeschriebenen bautechnischen Nachweise ist derjenige, der hierfür ein Angebot abgegeben und den Zuschlag erhalten hat. Das ist i.d.R. der Fenster-, Fassaden- oder Metallbauer. Glasdickenempfehlungen von Isolierglasherstellern sind keine bautechnischen Nachweise, sondern unverbindliche Vordimensionierungen, die kein Ersatz für die nach LBO vorgeschriebenen bautechnischen Nachweise sind. Denn diese dürfen i.d.R. nur von bauvorlage- bzw. nachweisberechtigten Fachplanern erstellt werden (vgl. §§ 65-66 Musterbauordnung/MBO).

Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen beziehen sich auf die kundenseits angegebenen Glasaufbauten, bzw. wenn kein Glasaufbau angegeben ist, auf einen Standardaufbau ohne Berücksichtigung der jeweiligen Anwendung. Bautechnische Nachweise sind in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nicht enthalten.